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18. Februar 2009

Welche Verantwortung trägt das Land an den Leiden der misshandelten Heimkinder in Niedersachsen?

Hannover, den 1.10.2008

Kleine Anfrage

zur mündlichen Beantwortung

         Abgeordnete Ursula Helmhold, Miriam Staudte (Grüne)

Welche Verantwortung trägt das Land an den Leiden der misshandelten Heimkinder in Niedersachsen?

Seit etwa 4 Jahren wird öffentlich über die Misshandlungen und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in Heimeinrichtungen gesprochen. Diese Einrichtungen wurden von kirchlichen Trägern, aber auch vom Land selbst geführt. Die evangelische Landeskirche Hannover arbeitet die Vorfälle in ihren Einrichtungen inzwischen in vorbildlicher Weise auf.

Offen ist jedoch noch, in welcher Weise niedersächsische Landeseinrichtungen durch Missachtung von Aufsichtspflichten zu den Grausamkeiten beigetragen haben und inwieweit es Misshandlungen und Zwangsarbeit auch in den vom Land betriebenen Häusern gegeben hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1.   Wie war in dem in Frage kommenden Zeitraum von 1945 bis 1975 die Aufsicht und Kontrolle der Einrichtungen organisiert?

2.   In wie vielen Fällen sind Misshandlungen aktenkundig geworden und wie wurde darauf reagiert? (getrennt nach Landeseinrichtungen und Einrichtungen anderer Träger)

3.   Wie gedenkt die Landesregierung zur Aufarbeitung der Vorfälle beizutragen und, vor allem, den berechtigten Interessen der Opfer auf Entschädigung für ihr Leid nachzukommen?

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 28 der Abg. Helmhold, Staudte (Grünen) zum Thema

 "Welche Verantwortung trägt das Land an den Leiden der misshandelten Heimkinder in Niedersachsen?"

Angestoßen von Presseartikeln sowie der Veröffentlichung "Schläge im Namen des Herrn" von Peter Wensierski gründete sich vor ca. zwei Jahren der "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." und richtete eine Petition an den Deutschen Bundestag. Gefordert wurde die historische Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Heimerziehung sowie die Entschädigung für das in den Heimen erlittene Unrecht. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat zwischenzeitlich mehrere Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt, zunächst mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins selbst, anschließend auch mit Wissenschaftlern sowie öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern. Der Petitionsausschuss beabsichtigt nun, einen "Runden Tisch" unter Vorsitz von Frau Bundestagsvizepräsidentin a.D. Dr. Vollmer mit allen beteiligten Akteuren zusammenzubringen, um an einer Lösung zu arbeiten.

Der Verein ehemaliger Heimkinder bzw. einzelne Vereinsvertreter sind in den vergangenen Jahren auch direkt auf Heimträger zugegangen und haben ihre Forderungen dort vorgebracht.

Das Land Niedersachsen steht in folgenden Bereichen in der Verantwortung für die Erziehungspraxis der 1950er und 60er Jahre in den niedersächsischen Heimen: Als Träger des Landesjugendheimes Göttingen. Über die Landesjugendämter in der direkten Zuständigkeit für die Kinder und Jugendlichen, die über die sog. "Freiwillige Erziehungshilfe" oder über die Fürsorgeerziehung in den Heimen untergebracht waren. Über die Landesjugendämter in der Zuständigkeit für die Heimaufsicht.  

Neben dem Landeserziehungsheim Göttingen, welches 1981 durch Kultusminister Remmers geschlossen wurde, gab es in Niedersachsen keine Heimeinrichtung für Fürsorgezöglinge in staatlicher Trägerschaft, so dass weit über 90% der im Rahmen der staatlichen Fürsorgeerziehung in Heimen untergebrachten jungen Menschen in Einrichtungen freier Träger lebten.

Nach den bisher vorliegenden Informationen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass im Landesjugendheim Göttingen menschenunwürdige Zustände herrschten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Bis 1961 gab es kein bundes- oder landesrechtliches Institut der Heimaufsicht. Die Heimaufsicht entwickelte sich mittelbar über die Aufsicht über die in Heimen untergebrachten Pflegekinder, einer Betreuungsform, die nach dem JWG möglich war, aber in der heutigen Zeit nicht mehr anzutreffen ist. Danach fanden für diese Kinder die Bestimmungen über den Schutz von Pflegekindern Anwendung (§ 39 Abs. 2 Reichsjugendwohlfahrtsgesetz - RJWG). Im Unterschied zur Unterbringung in Pflegefamilien waren die Landesjugendämter für die Aufsicht der in den Heimen lebenden Pflegekinder zuständig. Die Ausgestaltung der Aufsichtsbefugnis war bis 1961 Angelegenheit der Länder. Die Vorschrift zur Heimaufsicht und die Zuständigkeit des Landesjugendamtes wurde erst 1961 in das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) eingefügt.

 

zu 2:

Das Niedersächsische Sozialministerium hat Akten aus dem Hauptstaatsarchiv angefordert, um festzustellen, ob und ggf. welche Misshandlungen in kirchlichen wie auch staatlichen Kinderheimen der 50er und 60er Jahre aktenkundig sind und wie Heimaufsichtsbehörden bei möglichen Verstößen reagiert haben.

Dabei hat sich herausgestellt, dass es sich keinesfalls um einen homogenen und einfach zugänglichen Aktenbestand handelt. Bedingt durch die Nachkriegssituation sowie die mehrfache Umorganisation der Landesjugendämter und der damit verbundenen Aufgaben ergibt sich ein Aktenbestand, der über mehrere Archive und über ganz Niedersachsen verteilt ist.

Aus diesem Grund ist eine detaillierte Aktenanalyse bisher noch nicht möglich gewesen.

zu 3:

Seit dem 23.09.2008 steht im niedersächsischen Sozialministerium eine Telefon-Hotline zu Verfügung, an die sich ehemalige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit Informationen über erlittene Misshandlungen wenden können. Postalisch können sich die Betroffenen an die Postadresse des niedersächsischen Sozialministeriums wenden.

Seitdem die Telefon-Hotline bekannt gegeben wurde, haben 75 Frauen und Männer ihre persönlichen Heimerfahrungen mitgeteilt.

Die Erwartungen der Betroffenen richten sich insbesondere auf eine kollektive und individuelle Aufarbeitung. Sie wünschen sich eine historische Erforschung dieser Zeit und therapeutische Unterstützung. Des Weiteren erwarten sie die rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung der Arbeitszeiten, für die sie kein oder kaum Entgelt erhalten haben. Außerdem möchten Sie, dass eine gemeinsame Lösung für Entschädigungen gefunden wird.

Die Frage, wie man den Erwartungen der Betroffen gerecht werden kann, wird den o. g. Runden Tisch beschäftigen. Sowohl Bund, Länder und die Träger der konfessionellen Einrichtungen als auch Vertreterinnen und Vertreter der ehemaligen Heimkinder werden sich mit diesen Fragen auseinandersetzen und die Landesregierung wird sich aktiv in diese Gespräche einbringen.

 

Zusätzliche Information