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Nach monatelangem Ringen haben sich die Landtagsfraktionen auf eine Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten in die niedersächsische Verfassung verständigen können. Da man für eine Verfassungsänderung eine 2/3-Mehrheit im Parlament benötigt, war Kompromissbereitschaft auf allen Seiten gefragt. Wir Grünen hätten gerne noch Partizipationsrechte- also Beteiligungsrechte- für Kinder und Jugendliche verankert.
Doch auch so ist dieser Vorschlag eine gute Basis um die Position von Kindern in unserer Gesellschaft zu stärken. Jetzt muss die Politik sich auch an den von ihr selbst gesteckten Zielen messen lassen.
Am 27.6.09 wurde der Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Rechtsausschuss beschlossen und wird im Juni-Plenum abschließend verabschiedet.