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Bereits im Mai 2009 hakte Miriam Staudte in einer Anfrage bei der Landesregierung kritisch nach. Nun bestätigte das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Verwendung von Fördergeldern für das Reitsportzentrum ist teilweise rechtswidrig.
Hier finden Sie die Anfrage und die Antwort der Landesregierung:
Geht die Förderung des Reitsportzentrums Luhmühlen zulasten kommunaler Sportstättensanierung?
Für die Sanierung des Reitsportzentrums Luhmühlen als touristischem Leuchtturmprojekt sind Fördermittel des Landes aus dem Konjunkturpaket II des Bundes in Höhe von 5,5 Millionen Euro zugesagt. Als Gesamtinvestitionssumme benennen die Landkreise Lüneburg und Harburg die Summe von 10 Millionen Euro. Rund 15 %, also 1,5 Millionen Euro, haben die Landkreise bereits in ihren Kreishaushalten veranschlagt. Die verbleibenden 3 Millionen sollen aus dem Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpakets II kommen. Im Rahmen der Regionalisierung der Gesamtmittel des Fördertopfes für die Sanierung von Sportstätten besteht die Befürchtung, dass durch eine hohe allein für das Reiterzentrum Luhmühlen verwendete Fördersumme für andere sanierungsbedürftige Sportstätten der Region nur geringe Finanzmittel verbleiben und so dringend erforderliche Maßnahmen für den kommunalen Breitensport nicht durchgeführt werden können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lauten die Förderkriterien des Förderprogramms für kommunale Sportstätten, wie hoch ist die Gesamtsumme, und wie ist die Regionalisierung der Mittel organisiert (bitte die Summen nach Regionen auflisten)?
2. Gibt es eine Zusage, die Förderung aus dem Topf für die Sanierung kommunaler Sportstätten auch auf Luhmühlen anzuwenden und, wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wie will und kann die Landesregierung sicherstellen, dass eine mögliche Förderung Luhmühlens aus dem Fördertopf für die Sanierung kommunaler Sportstätten nicht zulasten der örtlichen Kommunen und ihrer Anträge geht?
Antwort des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration:
Zu 1: Grundlage für den Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpakets II ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten - vom 12. März 2009 (Nds. MBl. Nr. 12/2009 S. 346).
Zuwendungsempfänger sind niedersächsische Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Gefördert wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG. Die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung wird auch eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt. Eine Verteilung der Mittel nach festen Quoten ist nicht vorgesehen.
Vorrangig wird die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) gefördert werden. Aufgrund der Vielzahl der Anträge auf Förderung von Sporthallen werden daneben andere Sportanlagen nur gefördert werden können, wenn die besondere herausgehobene sportfachliche Bedeutung dieser Anlagen dies im Einzelfall rechtfertigt.
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II werden mit dem Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten 50 Millionen Euro für die Sanierung der kommunalen Sportstätten eingesetzt. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 37,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die Kofinanzierung tragen in Höhe von 20 % die Kommunen und zu 5 % das Land. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zum Abbau des Sanierungsstaus bei den Sportstätten getan.
Zu 2: Das Reitsportzentrum Luhmühlen kann, wie alle anderen kommunalen Sportstätten auch, im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten - gefördert werden. Einer besonderen Zusage bedarf es hierfür nicht.
Ein Antrag des Landkreises Harburg-Land auf Förderung der Sanierung des Reitsportzentrums Luhmühlen liegt vor. Der Förderantrag wird, wie alle bis zum Antragstichtag 30. April 2009 eingegangenen Anträge, nach den Vorgaben der Förderrichtlinie geprüft.
Zu 3: Das Reitsportzentrum Luhmühlen ist über den rein sportlichen Bereich hinaus für die Region von herausragender Bedeutung. Von einer möglichen Förderung der Sanierung des Reitsportzentrums würden daher nicht nur die Landkreise Harburg-Land und Lüneburg, sondern auch die Gemeinden der Region profitieren.