Der niedersächsische Landtag hat mit Beschluss 17/2528 die finanziellen Risiken thematisiert, die die Abwicklung der Atomkraft für die SteuerzahlerInnen bedeutet. Der Landtag forderte mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für die Rückstellungen der Energiekonzerne, eine Nachschusspflicht um Kostensteigerungen abzudecken, die Verlängerung der Brennelementesteuer und eine Verbesserung der Haftungsregelungen. Der Bundesrat forderte mit Beschluss 280/14 vom 10.10.2014 die Bundesregierung auf, ein Konzept zur Minderung der finanziellen Risiken der Abwicklung der Atomkraft für die öffentliche Hand vorzulegen.
Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf zur „Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ in der Beratung, den das Bundeswirtschaftministerium vorgelegt hat. Die Haftung der Mutterkonzerne für die AKW-Betriebsgesellschaften soll so auch bei einer Aufspaltung des Konzerns oder Insolvenz der Atom-Sparten erhalten bleiben.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Änderungen ergeben sich aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf im Vergleich zur jetzigen rechtlichen Lage?
- Ist der vom BMWi vorgelegte Gesetzentwurf zur Nachhaftung geeignet, um die finanziellen Risiken der Atomkraft für den Steuerzahler abzuwenden?
- Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die Risiken für die öffentliche Hand soweit wie möglich zu reduzieren?