Die Änderungen des niedersächsischen Jagdgesetzes durch CDU, SPD und AfD entsprechen nach Ansicht der jagdpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion Miriam Staudte nicht den Anforderungen der Waidgerechtigkeit, mit der die „Ethik-Grundsätze“ in der Jagd beschrieben werden. „Es ist dem Agrarministerium künftig erlaubt, eigenmächtig Verordnungen zu erlassen, mit denen eine Vielzahl der Verbote des Landesjagdgesetzes und des Bundesjagdgesetzes aufgehoben werden können. Eine Beteiligung des Parlaments ist vor Inkrafttreten dieser Verordnungen ebenso wenig vorgeschrieben, wie eine Anhörung der betroffenen Verbände.
Darüber hinaus können Grundstückseigentümer unabhängig von Schonzeiten zur Reduktion des Wildbestands innerhalb einer Frist verpflichtet werden, wenn dies im Interesse der Land- oder Forstwirtschaft ist.“
Die Grünen-Politikerin verweist darauf, dass auch die Landesjägerschaft die weitreichende Ermächtigung des Ministeriums in der Gesetzesanhörung kritisiert hat. „Zufälligerweise wurde gerade diese schriftliche Stellungnahme der Jägerschaft vom Ministerium nicht rechtzeitig zur mündlichen Anhörung an den Ausschuss weitergereicht", berichtet Staudte. Zu den Verboten, die aufgehoben werden können, zählen das Schießen mit eigentlich zu schwacher Munition, das Schießen mit halbautomatischen und automatischen Waffen, das Schießen mit Pistolen und Revolvern über die Fallenjagd hinaus, Schalenwild und Federwild nachts zu jagen, die Treibjagd bei Mondschein, Nachtzielgeräte und künstliche Lichtquellen zu benutzen, bei der Vogeljagd Vogelleim, Fallen oder Angelhaken zu verwenden, Schalenwild in Notzeiten direkt an den Futterstellen zu erlegen, Wild aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder motorisierten Wasserfahrzeugen zu erlegen, sowie Wild zu vergiften.
„Und das könnte vom Ministerium für alle Wildarten ermöglicht werden. Die Afrikanische Schweinepest wird als Deckmantel für viel weitreichendere Maßnahmen instrumentalisiert“, so Staudte. „Ich glaube ja, dass die Regierungsfraktionen das gar nicht beabsichtigen, aber dann frage ich mich, warum sie die Möglichkeit dazu überhaupt in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.“
Künftig solle der Muttertierschutz nicht nur bei Schwarzwild und Nutria, sondern auch bei allen anderen Wildarten zur Seuchenbekämpfung aufgehoben werden, berichtet die Grüne von den Beschlüssen.
„Mit dieser Novelle erweist Jagdministerin Otte-Kinast der Jägerschaft einen Bärendienst. Ich bin mir sicher, dass die Jäger nicht zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden wollen. Die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest findet über menschliche Transportwege statt, nicht über die Wildschweine. Bei der Hygiene und den Transportwegen muss gearbeitet werden", so die Abgeordnete.
Das einzig Positive an der Gesetzesnovelle, die schon von Rot-Grün vorbereitete Pflicht zu jährlichen Schießübungen, sei leider wieder gestrichen worden, so Staudte. „Das Hü und Hott bei diesem Punkt, ist doch niemandem mehr zu vermitteln.“