Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Elbvorlands ist wegen der unregelmäßigen Überflutungen durch die Elbe nicht einfach. Insbesondere die Dioxin-Ablagerungen durch belastetes Elbwasser haben zusätzlich zu Nutzungseinschränkungen geführt. So können dort beispielsweise Milchkühe nur unter Auflagen gehalten werden und bei Schafen darf die Leber nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden. Die Pferdehaltung stellt eine der möglichen, gewünschten Nutzungen des Grünlands im Gebiet zwischen Elbe und Deichen bzw. Elbhang dar.
Diese Form der Bewirtschaftung betreibt auch Maren Ludwig aus Reeßeln zwischen Bleckede und Neu Darchau. Mit enger Betreuung durch die landwirtschaftliche Beratung der Landwirtschaftskammer und in Absprache mit dem Biosphärenreservat hat die Landwirtin 2019 die Bewirtschaftung und Pflege von fünf Hektar Grünland an der Elbe im Rahmen des kooperativen Auenmanagements übernommen. Ein Pilotprojekt im Spannungsfeld zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz, bei welchem der landwirtschaftlichen angepassten Nutzung der Auenflächen eine besondere Schüsselrolle zu Teil wird. Dieses laufende Jahr ist nunmehr auch das Letzte Projektjahr - eine Fortführung der damit verbundenen Aufgaben ist bisher ungewiss. Wie alle landwirtschaftlichen Betriebe bekommt Landwirtin Ludwig dafür eine Flächenförderung aus EU-Mitteln. Doch ausgerechnet im schwer zu bewirtschaftenden Elbvorland soll diese Förderung nun gestrichen werden. Der zuständige Prüfdienst der Landwirtschaftskammer am Standort Uelzen hat kurz nach zwei Überschwemmungen bei einem Kontrollbesuch bemängelt, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht den förderrechtlichen Vorgaben entsprechen, d.h. weniger als 50 % der wirtschaftsgrünlandtypischen Pflanzen aufweisen.
"Über das Ziel hinausgeschossen", findet das die Landtagsabgeordnete der Grünen Miriam Staudte, die zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen war. "Man kann im Elbvorland nicht fordern, dass das Grünland an 365 Tagen im Jahr gleich aussieht. Es ist doch der Bewirtschafterin nicht anzulasten, dass es dort Überflutungen gibt und das Grünland danach einige Wochen nicht so prächtig grün aussieht wie im Hinterland." Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass man überall in Niedersachsen angesichts der politischen und gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Biodiversität und standortangepasster Nutzung, egal in welchem Landschaftstyp das konstante Vorhandensein gleicher Pflanzen fordere. "Es ist doch klar, dass Pflanzengesellschaften in einem so speziellen Lebensraum wie in der Elbaue einer ausgesprochen starken Dynamik unterliegen." Der Fall könnte negative Auswirkungen für sämtliche Betriebe im Elbvorland haben. Das wäre nach Ansicht der Grünen-Politikerin fatal, denn nicht zuletzt trägt diese naturverträgliche Bewirtschaftung durch Beweidung auch zum Hochwasserschutz bei, dadurch dass Überflutungsflächen freigehalten werden.
Auch die Biosphärenreservatsverwaltung befürwortet die Wirtschaftsweise von Frau Ludwig. Maren Ludwig, die den kleinen Betrieb seit dem Tod ihres Mannes alleine bewirtschaftet, hat nun Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. "Meine Pferde fühlen sich wohl auf den Flächen, deswegen habe ich mich überzeugen lassen, dass das Auenmanagement ein guter Ansatz ist, aber die Pflege der Flächen ist sehr arbeitsaufwändig. "Das anteilige Streichen der Flächenprämie und Aberkennen der Ökoförderung für den ganzen Betrieb, obwohl auch alle Akteure des Kooperativen Auenmanagements sehr zufrieden mit meiner Bewirtschaftung sind, ist für mich wirtschaftlich ein harter Schlag," so Ludwig.
Auch die Abgeordnete will mit einer offiziellen Anfrage an die Landesregierung der Kritik Nachdruck verleihen. Ihr Anliegen ist es, dass grundsätzlich geregelt wird, dass gesetzliche Vorgaben für eine Förderung auch im Elbvorland praktikabel sein müssen. "Zum einen müssen sämtliche Pflanzen in einem Grünland akzeptiert werden, die der Tierernährung dienen. Auch muss die Gestaltung der Agrarförderung endlich regionaltypische Besonderheiten durch den Bewirtschafter flächenprämienneutral, z. B. wenn übliche Hochwasser das Grünland kurzzeitig unter Wasser setzen, zulassen können. Dies wird bei den Heideflächen schließlich auch so ähnlich gehandhabt. Diese werden gefördert, obwohl sie im Laufe des Jahres nicht gleichmäßig genutzt werden können und zudem auch keinen Bestand an typischen Grünlandpflanzen aufweisen."
Zum Downloaden: Kleine Anfrage