Darum geht’s
Eine Anfrage der Grünen im Landtag ergab: Der größte Teil aller Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Niedersachsen wird ohne Auflagen eingestellt. In den letzten vier Jahre wurden nicht einmal zehn Prozent der Fälle vor Gericht verhandelt.
Das sagen die Grünen
Miriam Staudte, agrar- und tierschutzpolitische Sprecherin
„Die Gesetzeslage ist klar, aber wir haben nicht nur ein Kontrolldefizit bei der Einhaltung der Tierschutz-Gesetze, sondern auch ein faktische Straflosigkeit, wenn Verstöße festgestellt wurden.“
„Wenn ein Tierschutz-Skandal öffentlich wird, ist das Entsetzen immer groß, aber im Gegensatz dazu bleibt es in nahezu allen Fällen für die Täter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Ermittlungsbehörden und Justiz müssen sich fragen lassen, ob dies nicht dazu beiträgt, dass Gesetze nicht eingehalten werden.
Es braucht dabei nicht nur mehr Personal für die Ermittlungs- und Strafverfahren, sondern auch Fortbildung und mehr Kooperation mit den Veterinärämtern, so dass diese eine Datenbasis liefern, die die Gerichte auch verwerten können.“
Zum Hintergrund
Immer wieder decken Tierschützer*innen quälerische Haltungsbedingungen und tierschutzwidriges Verhalten auf. Wie eine Anfrage der Grünen kürzlich ergab, wurden jedoch alle Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre, in denen gemeinnützige Tierschutzorganisationen Anzeige erstattet hatten eingestellt.
Oftmals fehlt es an der nötigen Sachkenntnis um Tierschutzverstöße zu beurteilen oder es mangelt schlichtweg an Zeit, Ausstattung oder dem erforderlichen Personal.
Hinzu kommt, dass insbesondere Verstöße bei der Nutztierhaltung in der Praxis häufig straflos bleiben, weil kaum Kontrollen stattfinden. Bereits im Sommer letzten Jahres hatte eine Anfrage zu Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft ergeben, dass die Kontrollquote in mehreren Landkreisen bei unter 2% pro Jahr liegt. Teilweise ist demnach ein Amtstierarzt für über 1.000 Betriebe zuständig.